Rechtsgebiete
IPCL Rieck - Rechtsanwalt Hamburg - Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Marken-Schutz

Deutsche Markenanmeldung
Die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt kostet € 300,- Gebühren und beinhaltet bis zu drei sogenannte Waren- und/oder Dienstleistungsklassen. Die Angabe dieser Klassen ist erforderlich, um eine Klassifizierung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu ermöglichen. Das Waren- und Dienstleistungsklassement gilt international. Ab der vierten benannten Klasse ist für jede weitere Waren- und/oder Dienstleistungskasse eine weitere Gebühr von € 100,- zu zahlen. Die jeweiligen Gebühren sind bereits mit der Antragstellung zu entrichten.

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Europäische Markenanmeldung
Für die Eintragung einer Marke für den europäischen Binnenmarkt mit Geltung in 27 Ländern inklusive Deutschland sind zwei Gebühren an das Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern in Alicante zu entrichten, die Anmeldegebühr, welche bei Online-Anmeldungen € 750,- und bei Papier-Anmeldungen € 900,- beträgt, und die Eintragungsgebühr von € 850,-.

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Internationale Markenanmeldung
Die Anmeldung zur Erreichung von Markenschutz über die Grenzen der Europäischen Union hinaus erfolgt bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Genf. Dem sogenannten „Madrider Abkommen“, das internationalen Markenschutz garantiert, sind die meisten Staaten der Erde beigetreten.

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